AKTUELLES
Liebe Patientinnen,
aufgrund der FFP2-Maskenpflicht in allen Arztpraxen (Infektionsschutzgesetz), müssen Sie diese bereits beim Betreten des Ärztehauses tragen.
Leider müssen auch weiterhin alle Angehörigen, abgesehen von Begleitpersonen minderjähriger bzw. stark hilfsbedürftiger Patientinnen vor dem Gebäude warten.
Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation, Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme gegenüber gefährdeten, sensiblen Gruppen.
Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch.
Ihr Praxisteam